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MWSt Erleichterungen wegen Corona

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MWSt Erleichterungen wegen Corona

Miami Kassensysteme und die Corona Mehrwertsteuer Erleichterungen

Miami unterstützt Sie bei der Verarbeitung der MWSt-Erleichterungen!

Zur Senkung der MWSt befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 setzt Miami die Steuersätze jeweils nach dem Tagesabschluss vom 30.06.2020 bzw. 31.12.2020 um.

Die Normal-Steuersätze bleiben jedoch erhalten! Dadurch ist sichergestellt, dass z.B. offene Tische (in der Gastronomie) oder geparkte Vorgänge (im Einzelhandel) aus der Zeit bis zum 30.06.2020, die ab 01.07.2020 abgerechnet werden, mit der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen MWSt berechnet werden, und adäquat natürlich ab dem 01.01.2021.

Die Steuererleichterungen für die Gastronomie befristet vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 bedeuten, dass auch beim Inhouse-Verzehr von Speisen der ermäßigte Steuersatz, so wie sonst nur beim Außer-Haus-Verzehr, zur Anwendung kommt.

Miami schaltet in Gastronomieversionen während dieser Frist automatisch in den Modus, dass grundsätzlich der im Artikelstamm hinterlegte MWSt-Satz (der sonst nur beim Außer-Haus-Verkauf zur Anwendung kommt) verwendet wird.

Dadurch ist sichergestellt, dass die Bediener nicht vergessen, die Außer-Haus-Funktion bei jedem Vorgang zu wählen, was für Sie während der Ermäßigungsfrist zu erhöhten Steuerzahlungen führen würde. Und, noch schlimmer, nach dem 30.06.2021, dass die Bediener dann nach nun einjähriger Gewohnheit weiterhin regelmäßig die Außer-Haus-Funktion auch bei Verzehr im Haus betätigen, was für Sie zur Steuerhinterziehung führen würde!