Belegausgabepflicht ab 01.01.2020
Ab 01.01.2020 tritt die gemäß AEAO 146a vorgeschriebene Belegausgabepflicht in Kraft! Dies bedeutet, dass für jeden Verkauf im Geschäft oder Restaurant ein Beleg erstellt werden muss. Der Gesetzgeber verspricht sich davon eine bessere Überprüfbarkeit im Rahmen einer Kassen-Nachschau oder steuerlichen Außenprüfung. Es gibt für den Kunden jedoch keine Pflicht, diesen Kassenbon mitzunehmen. Es besteht die…
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