MWSt-Änderung für die Gastronomie

Zum 31.12.2023 endet die befristet auf den reduzierten Satz von 7% gesenkte Mehrwertsteuer auf Speisen, die im Haus verzehrt werden. Diese Senkung war im Rahmen der Corona-Pandemie befristet eingeführt, um die Gastronomie zu entlasten. Auf Grund der Wirtschaftskrise wurde die Befristung verlängert bis zum 31.12.2023. Eigentlich war allgemein erwartet (und von der Politik teilweise auch…
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