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MWSt-Erleichterung für die Gastronomie verlängert!

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MWSt-Erleichterung für die Gastronomie verlängert!

Die MWSt-Erleichterung für die Gastronomie bedeutet, dass Speisen auch bei Verzehr im Haus mit dem reduzierten MWSt-Satz von derzeit 7% versteuert werden. Dies gilt normalerweise nur beim Verkauf außer Haus. Diese Erleichterung war als Entlastung für die Gastronomie im Rahmen der Corona-Pandemie gedacht.

Diese MWSt-Erleichterung für die Gastronomie wäre am 31.12.2022 ausgelaufen.

Der deutsche Bundestag hat am 22.09.2022 beschlossen, dass diese Regelung bis zum 31.12.2023 verlängert wird. Der Bundesrat hat diesem Beschluss am 07.10.2022 zugestimmt!

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1025/33.html