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Nichtbeanstandungsregelung

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Nichtbeanstandungsregelung

Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist in einigen Bundesländern

Das Bundesfinanzministerium hat bekanntgegeben, dass die Nichtbeanstandungsfrist für manipulationssichere Kassensysteme nicht über den 30.09.2020 hinaus verlängert wird.

Nun haben aber alle Bundesländer außer Bremen ihrerseits angekündigt, dass sie ihrerseits Kassensysteme, die noch nicht mit einer TSE ausgestattet sind, bis zum 31.03.2021 nicht beanstanden werden. 

Dazu gibt es jedoch Voraussetzungen, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können.

In Niedersachsen z.B. ist Voraussetzung, dass eine TSE bis zum 31.08.2020 verbindlich bestellt sein muss, in anderen Ländern ist die Frist dafür meist der 30.09.2020. 

Das BMF hat seinerseits ein Schreiben veröffentlicht,welches hervorhebt, dass die Einführung der TSE zum 01.10.2020 Pflicht ist.

Grundsätzlich bleibt das Gesetz also bestehen. Es ist nach wie vor Pflicht, die Kassensysteme baldmöglichst mit der TSE auszurüsten.

Bitte informieren Sie sich im Internet über den aktuellen Stand und die Regelungen in Ihrem Bundesland!