Nichtbeanstandungsregelung

Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist in einigen Bundesländern Das Bundesfinanzministerium hat bekanntgegeben, dass die Nichtbeanstandungsfrist für manipulationssichere Kassensysteme nicht über den 30.09.2020 hinaus verlängert wird. Nun haben aber alle Bundesländer außer Bremen ihrerseits angekündigt, dass sie ihrerseits Kassensysteme, die noch nicht mit einer TSE ausgestattet sind, bis zum 31.03.2021 nicht beanstanden werden.  Dazu gibt es jedoch Voraussetzungen,…
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