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MWSt-Änderung für die Gastronomie

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MWSt-Änderung für die Gastronomie

Zum 31.12.2023 endet die befristet auf den reduzierten Satz von 7% gesenkte Mehrwertsteuer auf Speisen, die im Haus verzehrt werden. Diese Senkung war im Rahmen der Corona-Pandemie befristet eingeführt, um die Gastronomie zu entlasten. Auf Grund der Wirtschaftskrise wurde die Befristung verlängert bis zum 31.12.2023. Eigentlich war allgemein erwartet (und von der Politik teilweise auch zugesagt) worden, dass die Befristung verlängert wird, oder sogar unbefristet wird. Durch die Finanzprobleme der Bundesregierung ist dies nun leider nicht der Fall, so dass ab dem 01.01.2024 für Speisen im Haus nun wieder der volle MWSt-Satz von 19% gilt.

Was müssen Sie nun tun, damit Miami dann ab 01.01.2024 im Haus wieder den vollen Mehrwertsteuersatz anwendet?

NICHTS!

Miami schaltet bei der ersten Anmeldung ab dem 01.01.2024 das Mehrwertsteuerhandling automatisch wieder um, so dass der reduzierte MWSt-Satz nur dann zur Anwendung kommt, wenn „Außer Haus“ gewählt wird.