Update zur Kassensicherungsverordnung
Nichtbeanstandungsregelung vom 06.11.2019 Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 06.11.2019 eine „Nichtbeanstandungsregelung“ herausgegeben. Bereits seit September 2019 war bekannt, dass es eine Übergangsfrist für die Umrüstung bestehender Kassensysteme auf die neuen Anforderungen gemäß der neuen Gesetzgebung bis zum 30.09.2020 geben soll. Das diesbezügliche Schreiben mit den Details wurde jedoch erst am 06.11.2019 veröffentlicht. Der…
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