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Informationen zur Kassen-Nachschau

Abrechnen mit System

Informationen zur Kassen-Nachschau

Seit dem 01.01.2018 haben die Finanzämter die Möglichkeit zur Durchführung einer unangemeldeten Kassen-Nachschau.

Dazu kann ein Finanzbeamter auch incognito Ihre Betriebsstätte betreten, und beispielsweise Testkäufe durchführen.

Haupt-Augenmerk liegt dabei zunächst auf der korrekten Kassenführung, insbesondere natürlich, ob überhaupt alles direkt eingebucht wird und die Kasse ordnungsgemäß benutzt wird.

Darüber hinaus kann sich der Prüfer jedoch auch die Daten aushändigen lassen.

Sollte es irgendwelche Unstimmigkeiten oder Verdachtsmomente geben, kann die Kassen-Nachschau direkt in eine Außenprüfung nach §193 übergegangen werden.

Abgabenordnung §146b Kassen-Nachschau