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Nicht gesetzeskonform aufrüstbare Kassen

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Nicht gesetzeskonform aufrüstbare Kassen

Verkauf nicht mit TSE aufrüstbarer Kassen in Deutschland

Wir erhalten derzeit vermehrt Anrufe, in denen geschildert wird, dass kürzlich eine Kasse angeschafft wurde, die offensichtlich nicht gesetzeskonform aufgerüstet werden kann. Meistens erfolgte der Kauf über das Internet.

Gemäß AEAO 146a ist es verboten, ab dem 01.01.2020 Kassen zu bewerben oder zu verkaufen, die die Anforderungen des §146a AO nicht erfüllen. Dies kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe bis zu €25.000,– geahndet werden.

Der Betrieb solcher Kassen ist ebenfalls verboten, und wird mit hohen Strafen geahndet.