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Gesetzeskonforme Kassensysteme mit TSE

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Gesetzeskonforme Kassensysteme mit TSE

TSE Nachrüstung von Miami Kassensystemen

Miami Kassensysteme werden in Deutschland nun grundsätzlich mit einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) gesetzeskonform ausgeliefert.

Wir sind derzeit dabei, unseren umfangreichen Auftragsbestand für die Nachrüstung von TSE unserer Bestandskunden abzuarbeiten. Sollten Sie mit einem Miami Kassensystem arbeiten, und uns oder einem unserer Vertriebspartner noch keinen Auftrag zur TSE-Aufrüstung erteilt haben, sollten Sie dies umgehend nachholen!

Dies gilt natürlich auch für Betriebe, die bisher noch keine Miami Kasse einsetzen. In diesem Fall beraten wir Sie gern bezüglich einer Umstellung.

Die Nichtbeanstandungsfrist des BMF (Bundesministerium der Finanzen) endet am 30.09.2020. Die meisten Bundesländer haben zwar angekündigt, bei einer eventuellen Betriebsprüfung oder Kassennachschau eine nicht vorhandene TSE bis längstens 31.03.2021 nicht zu beanstanden, da auf Grund der Corona Epedemie es bisher nicht möglich war, alle Umstellungen bis zum 30.09.2020 durchzuführen.

Zwingende Voraussetzung ist jedoch in den meisten Bundesländern, dass eine Nachrüstung beauftragt wurde, die Frist ist hierfür abhängig vom Bundesland der 31.08.2020 oder 30.09.2020, und eine entsprechende Auftragsbestätigung durch Ihren Lieferanten. Sollte dies nicht vorliegen, kann dies laut Gesetz mit einer Strafe bis zu €25.000,– belegt werden! Wir wollen hier betonen, dass es sich hier nicht um Panikmache unsererseits handelt, die Beschlusslage ist hierzu eindeutig.

Über Ihre kurzfristige Kontaktaufnahme freuen wir uns!